Monatsbeiträge und Buchungszeiten
Bezuschussung der Elternbeiträge – Stichtagregelung Für Kinder in den Kindertageseinrichtungen wird der vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familien gewährte Zuschuss in der jeweils geltenden Höhe (aktuell i.H. von 100,– €) auf den Elternbeitrag angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der festgesetzten Gebühr beschränkt. Zuschussberechtigt sind alle Kinder immer zum 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem sie das dritte Lebensjahr vollendet haben.
Buchungskategorieen:
- 4-5 St. / Tag (bis 25 h pro Woche)
- 5-6 Std. / Tag (bis 30 h pro Woche)
- 6-7 Std. / Tag (bis 35 h pro Woche)
- 7-8 Std. / Tag (bis 40 h pro Woche)
- 8-9 Std. / Tag (bis 45 h / Woche)