Kindergarten und Corona
Rahmen-Hygiene-Konzept Corona - sowie Verhaltensregeln
Zum Start des neuen Kindergartenjahres am 01.09. 2020 kehrt Bayern zum Regelbetrieb zurück.
Unser Rahmen-Hygieneplan Corona – Kindergarten St. Afra orientiert sich weitgehend an dem Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung (erstellt vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – siehe Anhang).
> Hier sind die Regelungen für Kinder, Familien und Außenstehende niedergeschrieben.
> Weitere Regelungen z.B. für das Personal > siehe Rahmen-Hygieneplan vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Die Mitarbeiterinnen des Kindergartens wurden in einer Teamsitzung (Formular) über die Hygienemaßnahmen und Regelungen informiert, welche sie dann mit ihrer Unterschrift bestätigten. Neue Informationen folgen laufend (entweder per Mail oder in Papierform).
Nach §36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind alle Kindertageseinrichtungen grundsätzlich verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen, um Infektionsrisiken zu minimieren. Nach derzeitigen Erkenntnissen erfolgt der Übertragungsweg von Coronavirus SARS-CoV-2 über Tröpfcheninfektionen von Mensch zu Mensch, bei Kontakt ohne hinreichenden Abstand von 1,5 bis 2,0 Metern.
Allgemeine Verhaltensregeln für Eltern und andere Personen:
> Im Flurbereich befinden sich Aushänge (z.T. bebildert) zu:
- Abstand halten 1,50 m
- Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im Kindergartenbereich
- Hände-Desinfektion wahrnehmen
- Nicht die Gruppen kommen
- Kinder sollen sich in der Bringzeit die Hände waschen, bevor sie den Gruppenraum betreten
> Die Familien wurden schriftlich auf die Verhaltensregelungen hingewiesen (per E-Mail).
> Es werden keine Hände geschüttelt
> Personen über 6 Jahre sollen eine Mund-Nasen-Bedeckung im Kindergartenbereich tragen (außer Kindergartenkinder).
> Externe Personen (z.B. Postbote, Gemeindemitarbeiter,…) tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn sie den Kindergarten betreten.
> Die Eltern (bzw. Berechtigte) halten sich möglichst nur kurz im Kindergarten auf.
> Die Gruppenräume sollen nicht betreten werden.
- Das Personal holt die Kinder ggf. an der Gruppentür ab (wenn sie sich nicht allein trauen reinzukommen).
>Die MA des Kindergartens sollen möglichst auch bei Besprechungen den Abstand wahren
Möglichst keine Gruppenbildung:
> Geschwister werden weiterhin zusammen in der Gruppe betreut. Dokumentationen (Anwesenheitsliste / Dienstplan) dienen der möglichen Nachvollziehbarkeit von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (Infektionsketten).
> Es gibt wieder eine Obst-/ Gemüseliste. Die MA achten darauf, dass das Essen breitflächig liegt
Hände waschen:
- Die MA kontrollieren bzw. zeigen, erklären den Kindern immer wieder Mal die Notwendigkeit dieser Maßnahme (sensibilisieren).
- Eltern können ihren Kindern (nach Bedarf) eine Hautcreme mitgeben.
Husten- und Niesetikette:
>Die Kinder werden von den MA sensibilisiert, beim Husten und Niesen ihre Armbeuge dafür zu nutzen.
> Eltern sollen ihren Kindern Zuhause ebenso die Husten-Niesetikette näherbringen.
Belüftung:
> Mehrmals am Tag (wenn mögl. stündlich) werden die Räumlichkeiten, in denen wir uns befinden, gut durchgelüftet (querlüften). Stündlich für ca. 10 min.
> Wir versuchen uns häufig draußen (Außenbereich) aufzuhalten.
Bei Verschlechterung des Infektionsgeschehens soll im Sinn eines abgestuften Vorgehens ein eingeschränkter Betrieb bzw. eine eingeschränkte Notbetreuung zur Anwendung kommen.
3-Schritte-Stufen-Plan: St. Afra: (nach Vorgaben vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
Stufe 1: - grün -
Der Regelbetrieb läuft normal. Es müssen jedoch die Schutz- und Hygienevorschriften eingehalten werden.
> Anbringen einer Ampel in welcher Phase wir uns befinden
Stufe 2: - gelb –
> Alle Kinder dürfen weiterhin den Kindergarten besuchen
Leichte Krankheitssymptome von Kindern sind möglich
> Feste Gruppenbildung
> Beschäftigte müssen eine Mund-Nasenabdeckung tragen
> Die Schutz- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden
> Es werden Schilder ausgehängt, dass jeweils nur 2 Erwachsene und 2 Kinder pro Gruppe das Haus betreten dürfen (Bringen /Abholen)
> Vor der Haustür (Fensterbank) liegen zwei Gegenstände bzw. Körbe o.ä., diese werden beim Abholen oder beim Bringen mit nach drinnen genommen und dann wieder vor die Türe gestellt. So ist es ersichtlich, ob Jemand ein Kind bringt oder abholt.
> Achtung! Desinfektion der Gegenstände!!- mit vorbereiteten Tüchern…
Stufe 3: - rot –
Der Rahmen – Hygiene-Plan für die 3 Stufe ist in Anlehnung an den Rahmen und Hygieneplan des Bay. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Notwendige Maßnahmen bei Stufe 3
> Diese Information wir schon bereits lange vor Eintritt der roten Phase an die Eltern weitergegeben, so dass bei Eintritt die Durchführung reibungsloser verlaufen kann.